Außenminister Maas zur Annahme des Globalen Pakts für Flüchtlinge

Außenminister Maas zur Annahme des Globalen Pakts für Flüchtlinge

Anlässlich der Annahme des Globalen Pakts für Flüchtlinge sagte Außenminister Heiko Maas heute (18.12.):

UNHCR: Globaler Pakt für Flüchtlinge, © Inga Kjer
UNHCR: Globaler Pakt für Flüchtlinge,©Inga Kjer

Der Globale Pakt für Flüchtlinge ist gestern von einer überwältigenden Mehrheit der Mitgliedstaaten angenommen worden. Dies ist ein denkwürdiger Tag für den internationalen Flüchtlingsschutz und zeigt: Die Weltgemeinschaft stellt sich der Herausforderung, große Flüchtlingssituationen gemeinsam zu lösen.

Deutschland leistet bereits seinen Beitrag für Flüchtlinge weltweit – als wichtiger humanitärer Geber und als Aufnahmeland. Es sind im Moment aber noch zu wenige Staaten, die sich engagieren und Verantwortung für den Flüchtlingsschutz übernehmen. Das will der Globale Pakt für Flüchtlinge ändern.

Mit dem Pakt haben wir nun einen politischen Rahmen, eine politische Berufungsgrundlage für unsere Forderung, dass sich die gesamte internationale Gemeinschaft stärker engagieren muss. Die internationale Gemeinschaft muss gemeinsam daran arbeiten, Flüchtlinge besser zu schützen, ihnen Perspektiven zu bieten und Aufnahmeländer stärker zu unterstützen. Daneben wollen wir mit dem Globalen Pakt für Flüchtlinge aber auch die Voraussetzungen für eine Rückkehr von Flüchtlingen in ihre Herkunftsländer in Sicherheit und Würde verbessern. Genau deshalb hat sich Deutschland in den letzten zwei Jahren für die Erarbeitung und Annahme des Pakts eingesetzt.

Hintergrund:

Der Globale Pakt für Flüchtlinge wurde gestern von den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen mit überwältigender Mehrheit angenommen.

Der Globale Pakt für Flüchtlinge hat seinen Ursprung in der New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten vom September 2016 und wurde unter der Führung des Flüchtlingshochkommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) ausgearbeitet.

Der Globale Pakt für Flüchtlinge bezieht sich ausschließlich auf Flüchtlinge, also Menschen, die nach geltendem Völkerrecht, regionalen rechtlichen Rahmenwerken oder nationalem Recht einen Schutzanspruch haben. Damit unterscheidet sich der Globale Pakt für Flüchtlinge vom Globalen Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration, der zwar ebenfalls aus der New Yorker Erklärung hervorging, aber auf Migranten abzielt, die einem anderen Rechtsrahmen unterliegen als Flüchtlinge.

Mehr information:

Gerechtere Lastenteilung in Flüchtlingsfragen: NV-Vollversammlung verabschiedet Flüchtlingspakt

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